Kassenverrechnung:
· Kostenübernahme durch den jeweiligen Krankenversicherungsträger sowohl in meiner Wiener als auch meiner Scheibbser Praxis nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich (Kostenübernahmeregelung).
· Ansonsten wird ein Teil der Honorarkosten von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger rückvergütet (Kostenzuschussregelung).